
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2.2 Bei Aufträgen, die Personen oder Objekte Dritter betreffen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Werke erforderliche Zustimmung einzuholen. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
2.3 Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung Dritter in Anspruch genommen werden, ist der Auftragnehmer bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.
2.4 Der Auftragnehmer wählt die Werke aus, die dem Auftraggeber bei Abschluss des Projekts zur Abnahme vorgelegt werden. Nutzungsrechte werden nur an den Werken eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
2.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vorgelegten Werke innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und Mängel zu rügen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.
3.2 Der Auftraggeber hat Nebenkosten zu erstatten, die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z. B. Material, digitale Bearbeitung, Modelle, Reisen).
3.3 Das Honorar ist bei Ablieferung der Werke fällig. Bei Teilablieferungen kann ein entsprechendes Teilhonorar verlangt werden.
3.4 Urheberrechtliche Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
4.2 Mit der Überlassung der Werke werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabe.
4.3 Die Zusammenstellung der Auswahl kann mit einer Bearbeitungsgebühr berechnet werden; Versandkosten trägt der Auftraggeber.
5.2 Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
5.3 Änderungen oder Umgestaltungen bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers, ausgenommen technische Korrekturen.
5.4 Bei Veröffentlichung ist der Auftragnehmer als Urheber zu benennen.
6.2 Speicherung in Drittdatenbanken bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
6.3 Der Name des Auftragnehmers muss bei digitalen Werken dauerhaft verknüpft bleiben.
7.2 Keine Haftung für Art der Nutzung.
7.3 Verjährungsfristen: ein Jahr, ausgenommen vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
7.4 Versand und Rücksendung von Materialien erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.
7.5 Bei Verlust analoger oder digitaler Werke hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten (Mindestpauschale 200–1.000 €).
7.6 Bei unberechtigter Nutzung oder Veränderung kann eine Vertragsstrafe verlangt werden (mindestens 500 € pro Werk).
7.7 Unterbleibt die Namensnennung des Auftragnehmers bei Veröffentlichung, kann eine Vertragsstrafe von 200 % des Nutzungshonorars erhoben werden.
Stand Januar 2026